Rechtsgutachten zum Praena-Test

Rechtsgutachten zum Praena-Test
Praena-Test zur vorgeburtlichen Untersuchung auf Down-Syndrom umstritten
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Rechtsgutachten zum umstrittenen Praena Test

Das Konstanzer Unternehmen „LifeCodexx“ hat einen vorgeburtlichen Bluttest zur Feststellung eines möglichen Down-Syndroms bei Ungeborenen entwickelt. In diesem Monat sollte der Praena Test freigegeben werden. Nun aber wurde festgestellt: Er ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz. Das durch Prof. Klaus Ferdinand Gärditz veröffentlichte Rechtsgutachten bestätigt damit viele Kritiker.

Gefährdung ungeborenen Lebens

Weiterhin befindet das Gutachten den Praena Test als nicht verkehrsfähiges Produkt, da es sowohl die Sicherheit als auch die Gesundheit des Ungeborenen gefährdet. Die zuständigen Landesbehörden sind per Gesetz ermächtigt, gefährdende Medizinprodukte wie den Praena Test zu verhindern. Der Test soll nach Angaben von LifeCodexx mit einer hohen Wahrscheinlichkeit das Down-Syndrom bei ungeborenen Kindern im mütterlichen Blut feststellen können. Dadurch ermöglicht er die Entscheidung für einen vorzeitigen Schwangerschaftsabbruch.

Hohe Abbruchsquote

Befürworter des Test sprechen davon, dass er lediglich die, das Ungeborene gefährdende, Fruchtwasseruntersuchungen gegen eine risikoärmere Methode ersetze und auf jeden Fall ohne strafrechtliche Konsequenzen auf den Markt kommen wird. Jedes Jahr wird bei den 30.000 durchgeführten Fruchtwasseruntersuchungen in Deutschland auch das Down-Syndrom festgestellt. Wenn dies der Fall ist, entscheiden sich die meisten Eltern, die Schwangerschaft abzubrechen. In den USA ist der Bluttest der Firma Sequenom bereits seit Oktober 2011 auf dem Markt und stellt mit einer Sicherheit von 98 Prozent eine Trisomie 13, 18 oder 21 fest. Dort befürchtet man bereits, die Down-Syndrom-Bevölkerung könne sich durch den Test dramatisch reduzieren. Auch hier werden 90 Prozent der Schwangerschaften nach der Diagnose Down Syndrom abgebrochen. „Ich befürchte, dass Menschen mit Down-Syndrom in den USA verschwinden werden,“ so Dr. Brian Sotko von der nationalen Down-Syndrom-Gesellschaft.

Kein medizinischer Zweck

„Der Test dient weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken. Nach dem Gendiagnostikgesetz müssen aber gerade diese Zwecke für eine zulässige vorgeburtliche Untersuchung vorliegen. Down-Syndrom ist aber weder therapierbar, noch heilbar. Es geht beim Bluttest fast ausschließlich um die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom. Er diskriminiert damit Menschen mit Down-Syndrom in der schlimmsten Form, nämlich in ihrem Recht auf Leben. Bereits heute wird in über 90 % aller Fälle abgetrieben, wenn ein Down-Syndrom beim Kind diagnostiziert wird. Mit dem neuen vermeintlich „einfacheren“ Test steht zu befürchten, dass die Rasterfahndung nach Menschen mit Down-Syndrom noch verstärkt wird“, stellt Hubert Hüppe fest.

Hüppe ist Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Er sprach anlässlich der Bundespressekonferenz zum Bluttest auf Down-Syndrom. Hüppe bemängelte überdies, Müttern würde durch den neuen Test eine risikoärmere Methode zur vorgeburtlichen Diagnostik vorgegaukelt. Jedoch gehe aber noch nicht einmal der Berufsverband niedergelassener Pränataldiagnostiker davon aus, dass invasive Methoden mit dem Bluttest überflüssig würden. „Gleichzeitig steigt der Druck auf Frauen, den angeblich risikoärmeren Test durchführen zu lassen und bereits bei auffälligem Befund abzutreiben. Frauen, die ein Kind mit Down-Syndrom austragen, werden sich zukünftig noch mehr rechtfertigen müssen“, so Hubert Hüppe.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Foto: www.barrierefrei-netz.de

Datum: 11.07.2012

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